Partizipation

Die Kinder verbringen einen großen Teil ihres Tages bei uns in der Kindertagesstätte. Damit sie sich wohlfühlen, ist es wichtig, diese Zeit mit ihnen zu gestalten. Dies versuchen wir mit Hilfe von Partizipation umzusetzen. Partizipation (=Teilhabe) bedeutet für uns, Kinder in möglichst vielen Entscheidungsprozessen, die ihre Person betreffen, einzubeziehen und sie an vielem, was das alltägliche Zusammenleben betrifft, zu beteiligen. Dies bedeutet aber nicht, dass die Kinder alles dürfen. Es geht um das Recht der Kinder, ihre Meinung frei zu äußern und diese angemessen ihres Alters und ihrer Reife zu berücksichtigen. Dort, wo das körperliche oder seelische Wohl des Kindes gefährdet ist, findet Partizipation allerdings ihre Grenzen.

So können die Kinder mitentscheiden, was zum Beispiel im Morgenkreis oder Stuhlkreis gespielt wird. Wir gehen auf Ideen und Anregungen der Kinder ein, überlegen gemeinsam Möglichkeiten der Realisierung und stimmen auch darüber ab. Dabei zählt jede Stimme gleich.

Warum ist Partizipation wichtig? Kinder werden ernst genommen. Es wird mit ihnen diskutiert, damit sie lernen Mitverantwortung zu übernehmen und um eine gemeinsamen Lösungen gesucht.

 

Durch diesen Handlungsprozess

 

  • werden die Kinder angeregt sich eine eigene Meinung zu bilden
  • lernen sie ihre Bedürfnisse in Worte zu fassen
  • wird ihr Selbstbewusstsein gestärkt
  • merken sie, dass sie wichtig sind und ernst genommen werden
  • lernen sie Möglichkeiten zur Konfliktbewältigung kennen
  • lernen sie Verantwortung zu tragen (für ihre Entscheidung und deren Folgen)
  • lernen sie das Tolerieren anderer Meinungen und das Eingehen auf Kompromissen
  • erfahren sie, dass ihr Engagement etwas bewirken kann
  • lernen sie anderen zuzuhören und aussprechen zu lassen

 

Hier einige Beispiele, die in unserer Einrichtung praktiziert werden:

  • „Wer soll dich heute wickeln?“
  • „Wer möchte die Fische füttern?“
  • „Möchtest du das Geschirr in die Küche bringen?“
  • „Was möchtest du trinken?“
  • „Soll das Licht an bleiben oder aus?“
  • „Wo möchtest du sitzen?“
  • Toilettengang: „Welchen Stempel möchtest du auf welcher Hand?“
  • „Welche Handpuppe möchtest du zu deinem Geburtstag einladen?“

Spenden

    • Wenn Sie unseren Förderverein durch eine Geldspende unterstützen möchten, würden wir uns sehr freuen. Mit Bescheid vom 21.12.2021 des Finanzamts Papenburg sind wir als gemeinnütziger Verein berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen. Bei einer Einzelspende von bis zu 300,00 € reicht die Kopie des Kontoauszuges als Nachweis gegenüber dem Finanzamt aus.
    • Bankverbindung:
      • IBAN: DE54 2806 9381 0031 5044 00
      • Bank: Hümmlinger Volksbank eG

Vorstand

 

 

 

 

 

Der Vorstand setzt sich aktuell wie folgt zusammen:

Erste Vorsitzende:               Wiebke Stevens

Zweiter Vorsitzender:        Thomas Konnemann

Kassenwart:                            Daniel Stevens

Schriftführerin:                     Marion Dierkes

Beisitzerin:                              Nicole Rolfes

Unsere Ziele

 

 

 

 

 

Unsere Ziele sind:

    • Unterstützung der pädagogischen Arbeit
    • Förderung des ländlichen Lebens und des Hümmlinger Kulturgutes
    • Unterstützung verschiedener Projekte
    • Ermöglichung der Öffentlichkeitsarbeit zur Steigerung der Anerkennung der Kindertagesstätte
    • Unterstützung bedürftiger Kinder bei der Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen und in sonstigen Einzelfällen (dieses wird vertraulich behandelt)
    • Anschaffung von Spielgeräten und Materialien

Der Förderverein

 

 

 

 

 

Der Förderverein Kindertagesstätte Rastdorf e. V. wurde am 29.11.2021 in Rastdorf gegründet. Insgesamt 11 Gründungsmitglieder waren bei der Gründungsversammlung anwesend und somit an der Gründung des Fördervereins beteiligt. Mit Feststellungsbescheid des Finanzamts Papenburg vom 21.12.2021 wurde unser Förderverein als gemeinnützig anerkannt.

 

Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Beschaffung von finanziellen Mitteln für die Kindertagesstätte St. Marien in Rastdorf im Rahmen der Mittelweitergabe i. S. d. § 58 Nr. 1 AO.

 

Daneben kann der Verein seinen Förderzweck auch unmittelbar selbst verwirklichen durch Mitwirkung bei Projekten oder Durchführung eigener Projekte für die Kinder der Kindertagesstätte hinsichtlich der Berufsbildung und ländliches Leben insbesondere der Landwirtschaft.

Sprachbildung und Sprachförderung

Grundlegende Voraussetzung für die gelingende Unterstützung im Bereich der Sprachentwicklung, ist eine sichere Bindung und eine vertrauensvolle Beziehung. Die pädagogischen Fachkräfte führen regelmäßig, mindestens einmal jährlich, auf Basis der Beobachtungsdokumentationen Entwicklungsgespräche mit den Eltern. Die Sprachentwicklung des Kindes ist fester Bestandteil dieses Gespräches. Hinweise auf Störungen in der Sprachentwicklung werden von den Fachkräften mit den Eltern thematisiert und es wird an Kinderärzte und Sprachambulanzen verwiesen. 

Sprachförderung stellt eine intensivierte und vertiefende Unterstützung im Falle spezifischer Bedarfe dar. Diese sind in der Regel die Erweiterung des Wortschatzes, die Festigung von grammatikalischen Strukturen der deutschen Sprache und die Erweiterung der Kommunikationsmöglichkeiten.

Wird im Rahmen des in der Kita verwendeten Beobachtungssystems ein erhöhter Sprachförderbedarf festgestellt, werden gezielte Angebote zur Förderung der Sprache entwickelt und in den Alltag integriert.

Eingewöhnung

 

Wir legen Wert auf ein ausführliches Aufnahmegespräch mit den Eltern. Eine langsame und individuelle Ablösephase von der bisherigen Bezugsperson ist für das Kind am Anfang sehr wichtig. Die Vorgehensweise und der Ablauf in der ersten Kennenlernphase wird in Zusammenarbeit mit den Eltern durchgeführt.

  • Wir möchten Ihr Kind langsam auf eine einfühlsame und liebevolle
    Art von der Bezugsperson ablösen. Dabei ist sehr viel
    Einfühlungsvermögen erforderlich.
  • Durch unsere pädagogischen Inhalte werden wir Ihr Kind nach und
    nach an das Freispiel in der Gruppe gewöhnen.
  • Für viele Kinder bedeutet der Kindergartenbesuch auch gleichzeitig
    die erste Trennung von der häuslichen Bezugsperson.
  • Ihr Kind sieht viele Kinder, ist in einer fremden Umgebung und
    lernt eine neue Bezugsperson kennen.
  • Sie, liebe Eltern sind und bleiben immer die wichtigsten Personen
    für ihr Kind.
  • Grundsätzlich gilt: Vom Kind verabschieden und mittags pünktlich
    wieder abholen. (wegen des Vertrauens)

 

Wir möchten Sie gerne über die Eingewöhnungszeit in unserer Einrichtung informieren. Dazu ist folgendes hilfreich:

  • Bezugserzieherin
  • Ruhe und Zeit
  • Sicherheit
  • Gegenseitiges Vertrauen
  • Offenheit

 

So gestalten wir die Eingewöhnungzeit:

Unser Eingewöhnungskonzept ist angelehnt an das Berliner Modell des Instituts für angewandte Sozialisationsforschung/Frühe Kindheit e.V.-Infas. Aus pädagogischen Gründen ist es von Vorteil, wenn eine Bezugsperson das Kind während der Eingewöhnung verlässlich begleitet.

 

Eingewöhnung in fünf Schritten:

Schritt 1 – Kennlernphase:
Wir informieren Sie in einem persönlichen Gespräch über den Ablauf der Eingewöhnung Ihres Kindes. In diesem Gespräch tauschen wir uns mit Ihnen über Bedürfnisse und Gewohnheiten Ihres Kindes aus und Sie haben die Gelegenheit, die Gruppenerzieherinnen näher kennenzulernen. Zudem laden wir Sie gemeinsam mit ihrem Kind zu einem Kennlerntag ein.

Schritt 2 – Grundphase
In den ersten drei Tagen bleiben Sie gemeinsam mit Ihrem Kind bei uns für jeweils 1,5 Stunden in der Gruppe. Nach dieser vereinbarten Zeit verabschieden Sie sich gemeinsam wieder mit Ihrem Kind bis zum nächsten Tag.

Schritt 3 – Trennungsphase:
Ab dem vierten Tag kann Ihr Kind bereits bis zu 1,5 Stunden alleine in der Gruppe bleiben – nach individueller Rücksprache mit den Erzieher/innen. Sie verabschieden sich von Ihrem Kind in der Gruppe und halten sich anschließend in unserem Mitarbeiterzimmer auf, sodass Sie in unmittelbarer Nähe Ihres Kindes bleiben.

Schritt 4 – Stabilisierungsphase
Die Zeitspanne, in der das Kind alleine in der Einrichtung bleibt wird nach Rücksprache mit den Erzieher/innen ausgedehnt. Durch die Wahrnehmung der Reaktion des Kindes, wird diese Phase individuell gestaltet. Es ist sehr wichtig, dass Sie in dieser Zeit telefonisch gut erreichbar sind und schnell wieder vor Ort sein können.

Schritt 5 – Schlussphase:
Wenn das Kind sich in der Gruppe wohlfühlt und Vertrauen zu den Erzieher/innen gefasst hat, können Sie die Einrichtung verlassen, sollten aber nach wie vor jederzeit telefonisch erreichbar sein. Die Eingewöhnungszeit ist abgeschlossen, wenn Ihr Kind eine verlässliche Beziehung zu der Erzieherin aufgebaut hat und Sie Ihr Kind nachhaltig trösten kann.

Was tun, wenn die Kinder es noch nicht schaffen?

  • Wenn sich ein Kind über einen längeren Zeitraum (nach ca. 4 Wochen) noch nicht von der Bezugsperson trennen kann und der Aufenthalt in der Kindertagesstätte eine Überforderung bedeutet, behalten wir uns vor, den Kindergartenbesuch abzubrechen.
  • Wichtig ist, wenn Sie sich für eine Betreuung entscheiden, dass Sie Ihr Kind regelmäßig bringen.

All diese Äußerungen oder Gedanken, kann ein Kind haben, bevor es in die Kindertagesstätte kommt.

Aber jedes Kind ist anders und so nehmen wir es auch an. Jedes Kind möchte beachtet, anerkannt und geliebt werden.

Wir Erzieherinnen und die Eltern haben tagtäglich die Möglichkeit, das Kind auf irgendeine Weise die Aufmerksamkeit entgegenzubringen, die es braucht, um ein gesundes Selbstwertgefühl zu entwickeln.