Partizipation

Die Kinder verbringen einen großen Teil ihres Tages bei uns in der Kindertagesstätte. Damit sie sich wohlfühlen, ist es wichtig, diese Zeit mit ihnen zu gestalten. Dies versuchen wir mit Hilfe von Partizipation umzusetzen. Partizipation (=Teilhabe) bedeutet für uns, Kinder in möglichst vielen Entscheidungsprozessen, die ihre Person betreffen, einzubeziehen und sie an vielem, was das alltägliche Zusammenleben betrifft, zu beteiligen. Dies bedeutet aber nicht, dass die Kinder alles dürfen. Es geht um das Recht der Kinder, ihre Meinung frei zu äußern und diese angemessen ihres Alters und ihrer Reife zu berücksichtigen. Dort, wo das körperliche oder seelische Wohl des Kindes gefährdet ist, findet Partizipation allerdings ihre Grenzen.

So können die Kinder mitentscheiden, was zum Beispiel im Morgenkreis oder Stuhlkreis gespielt wird. Wir gehen auf Ideen und Anregungen der Kinder ein, überlegen gemeinsam Möglichkeiten der Realisierung und stimmen auch darüber ab. Dabei zählt jede Stimme gleich.

Warum ist Partizipation wichtig? Kinder werden ernst genommen. Es wird mit ihnen diskutiert, damit sie lernen Mitverantwortung zu übernehmen und um eine gemeinsamen Lösungen gesucht.

 

Durch diesen Handlungsprozess

 

  • werden die Kinder angeregt sich eine eigene Meinung zu bilden
  • lernen sie ihre Bedürfnisse in Worte zu fassen
  • wird ihr Selbstbewusstsein gestärkt
  • merken sie, dass sie wichtig sind und ernst genommen werden
  • lernen sie Möglichkeiten zur Konfliktbewältigung kennen
  • lernen sie Verantwortung zu tragen (für ihre Entscheidung und deren Folgen)
  • lernen sie das Tolerieren anderer Meinungen und das Eingehen auf Kompromissen
  • erfahren sie, dass ihr Engagement etwas bewirken kann
  • lernen sie anderen zuzuhören und aussprechen zu lassen

 

Hier einige Beispiele, die in unserer Einrichtung praktiziert werden:

  • „Wer soll dich heute wickeln?“
  • „Wer möchte die Fische füttern?“
  • „Möchtest du das Geschirr in die Küche bringen?“
  • „Was möchtest du trinken?“
  • „Soll das Licht an bleiben oder aus?“
  • „Wo möchtest du sitzen?“
  • Toilettengang: „Welchen Stempel möchtest du auf welcher Hand?“
  • „Welche Handpuppe möchtest du zu deinem Geburtstag einladen?“

Spenden

    • Wenn Sie unseren Förderverein durch eine Geldspende unterstützen möchten, würden wir uns sehr freuen. Mit Bescheid vom 21.12.2021 des Finanzamts Papenburg sind wir als gemeinnütziger Verein berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen. Bei einer Einzelspende von bis zu 300,00 € reicht die Kopie des Kontoauszuges als Nachweis gegenüber dem Finanzamt aus.
    • Bankverbindung:
      • IBAN: DE54 2806 9381 0031 5044 00
      • Bank: Hümmlinger Volksbank eG

Vorstand

 

 

 

 

 

Der Vorstand setzt sich aktuell wie folgt zusammen:

Erste Vorsitzende:               Wiebke Stevens

Zweiter Vorsitzender:        Thomas Konnemann

Kassenwart:                            Daniel Stevens

Schriftführerin:                     Marion Dierkes

Beisitzerin:                              Nicole Rolfes

Unsere Ziele

 

 

 

 

 

Unsere Ziele sind:

    • Unterstützung der pädagogischen Arbeit
    • Förderung des ländlichen Lebens und des Hümmlinger Kulturgutes
    • Unterstützung verschiedener Projekte
    • Ermöglichung der Öffentlichkeitsarbeit zur Steigerung der Anerkennung der Kindertagesstätte
    • Unterstützung bedürftiger Kinder bei der Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen und in sonstigen Einzelfällen (dieses wird vertraulich behandelt)
    • Anschaffung von Spielgeräten und Materialien

Der Förderverein

 

 

 

 

 

Der Förderverein Kindertagesstätte Rastdorf e. V. wurde am 29.11.2021 in Rastdorf gegründet. Insgesamt 11 Gründungsmitglieder waren bei der Gründungsversammlung anwesend und somit an der Gründung des Fördervereins beteiligt. Mit Feststellungsbescheid des Finanzamts Papenburg vom 21.12.2021 wurde unser Förderverein als gemeinnützig anerkannt.

 

Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Beschaffung von finanziellen Mitteln für die Kindertagesstätte St. Marien in Rastdorf im Rahmen der Mittelweitergabe i. S. d. § 58 Nr. 1 AO.

 

Daneben kann der Verein seinen Förderzweck auch unmittelbar selbst verwirklichen durch Mitwirkung bei Projekten oder Durchführung eigener Projekte für die Kinder der Kindertagesstätte hinsichtlich der Berufsbildung und ländliches Leben insbesondere der Landwirtschaft.

Sprachbildung und Sprachförderung

Grundlegende Voraussetzung für die gelingende Unterstützung im Bereich der Sprachentwicklung, ist eine sichere Bindung und eine vertrauensvolle Beziehung. Die pädagogischen Fachkräfte führen regelmäßig, mindestens einmal jährlich, auf Basis der Beobachtungsdokumentationen Entwicklungsgespräche mit den Eltern. Die Sprachentwicklung des Kindes ist fester Bestandteil dieses Gespräches. Hinweise auf Störungen in der Sprachentwicklung werden von den Fachkräften mit den Eltern thematisiert und es wird an Kinderärzte und Sprachambulanzen verwiesen. 

Sprachförderung stellt eine intensivierte und vertiefende Unterstützung im Falle spezifischer Bedarfe dar. Diese sind in der Regel die Erweiterung des Wortschatzes, die Festigung von grammatikalischen Strukturen der deutschen Sprache und die Erweiterung der Kommunikationsmöglichkeiten.

Wird im Rahmen des in der Kita verwendeten Beobachtungssystems ein erhöhter Sprachförderbedarf festgestellt, werden gezielte Angebote zur Förderung der Sprache entwickelt und in den Alltag integriert.

Zusammenarbeit mit den Eltern

Eine vertrauensvolle, offene und gute Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Kindertagesstätte ist uns ein zentrales Anliegen.

 

Vertrauen und Verstehen


Gegenseitiges Vertrauen ist wichtiger als gegenseitiges Verstehen.“

Marie von Ebner – Eschenbach

 

Wir schätzen einen respektvollen und freundlichen Umgang miteinander. Durch einen guten Kontakt ist es uns möglich, das Kind und seine Anliegen besser zu verstehen. Bei Fragen und Problemen bezüglich der Kindergartenarbeit wünschen wir uns, dass Eltern und pädagogische Fachkräfte aufeinander zugehen und sich austauschen. Unsere Elternarbeit sieht wie folgt aus:

      • „Tür- und Angelgespräche“, beim Bringen und Abholen des Kindes
      • Elterngespräche nach Vereinbarung
      • Elternabende
      • Elternbriefe, Aushänge im Eingangsbereich
      • Kennlernnachmittag für die neuen Kinder und Informationsgespräche
      • Feste
        z.B. St. Martin, Nikolaus, Sommerfest,…
      • Elternbeirat

    Der Elternbeirat ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Kindertagesstätte, Elternschaft, Leitung und Pfarrgemeinde. Am Anfang des neuen Kindergartenjahres wird der Elternbeirat gewählt. Der Elternbeirat setzt sich wie folgt zusammen:

          • Mindestens eine pädagogische Fachkraft aus jeder Gruppe
          • Je Gruppe zwei Elternvertreter, die in der Regel für 2 Jahre gewählt werden
          • Leitung der Kindertagesstätte

     

  • Die Aufgabe des Gremiums ist es, durch einen engeren Informationsaustausch für eine gute Zusammenarbeit zu sorgen. Wichtige Entscheidungen des Trägers und der Leitung erfolgen im Benehmen mit dem Beirat.
    Laut § 10 KiTaG trifft sich der Elternbeirat mindestens zwei Mal in einem Kindergartenjahr oder nach Bedarf bei wichtigen Entscheidungs- oder Meinungsfindungen. Ferner ist es die Aufgabe des Beirates, die Kindertagesstätte bei seinen vielfältigen Aufgaben zu beraten und zu unterstützen. Wichtige Absprachen oder Planungen werden zuerst im Beirat besprochen.
    Ferner ist es die Aufgabe des Beirates, die Kindertagesstätte bei seinen vielfältigen Aufgaben zu beraten und zu unterstützen. Wichtige Absprachen oder Planungen werden zuerst im Beirat besprochen.Die Kindertagesstätte ist eine familienergänzende Einrichtung, in der Eltern ein kontinuierliches und verlässliches Betreuungsangebot vorfinden um Beruf und Familie besser zu vereinbaren.